Feuchträume und Nassräume unterliegen einer sehr unterschiedlichen Betrachtung. Das hat Konsequenzen für erforderliche bauliche Maßnahmen. Am Anfang steht dabei die Definition der Begriffe Feuchtraum- und Nassraum.
Hoher Wohnkomfort hat schon immer auch mit der gezielten Nutzung von Wasser zu tun. Küche und Badezimmer sind davon immer betroffen und werden seit einigen Jahren zunehmend durch weitere Bereiche mit Wasser-Anwendung ergänzt. Dazu zählen Sauna- und Whirlpool-Räume, Dampfbäder, Erlebnis-Duschen und verschiedene andere private Wellness-Oasen bis hin zur eigenen Schwimmhalle. Um solche Wohnbereiche bautechnisch sicher auszuführen, sind mehrere einschlägige Regelwerke zu beachten. Oberste Maßgabe sind dabei die Bauordnungen der Bundesländer. Diese geben vor, dass Bauwerke und Bauteile so anzuordnen sind, „dass durch Wasser, Feuchtigkeit … sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.“ Das bedeutet, dass bauliche Anlagen grundsätzlich vor Durchfeuchtung und sonstigen feuchtebedingten Schäden zu schützen sind. Dabei müssen die unterschiedlichen Feuchtebeanspruchungen durch geringe, mäßige oder hohe Spritzwasser-Belastung beachtet werden aber eben auch Feuchtebelastung durch erhöhte Raumluftfeuchte.
Um über notwendige Maßnahmen Klarheit zu bekommen ist die Definition von Feucht- und Nassräumen eine wichtige Voraussetzung. Der Begriff Feuchtraum ist in den geltenden Normen und sonstigen Regelwerken nicht erfasst. Meistens wird in diesem Zusammenhang mehr die Höhe der Luft-Feuchtigkeit gemeint. Daher ist der Feuchtraum eher als „Raum mit dauerhaft erhöhter Luftfeuchte“ zu bezeichnen. Dabei spielt dann auch die Raumtemperatur eine wichtige Rolle, denn nur wenn die genauen Klimadaten mit Temperatur und Feuchte bekannt sind kann die wahre Belastung auf die Bauteile quantifiziert werden. Beispielsweise fallen alle Arten von Schwimmhallen, Gemeinschaftsduschen und öffentliche Wellness-Bereich in diese Kategorie. Dafür wiederum stellen viele technische Regelwerke besondere Anforderungen an Materialien und Bauweisen (z.B. DIN 4108 Wärme- und Feuchteschutz und die VDE-Richtlinien für die Elektroplanung).
Der Begriff Nassraum wird in der DIN 18195 so definiert: „Innenraum, in dem nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen“.
Das bedeutet, dass z.B. Küchen und Badezimmer in Wohnungen und Hotels als trockene Räume gelten. Da aber immer mehr Duschen neuerdings mit Bodenabläufen (barrierefrei) gebaut werden wären diese Räume dann Nassräume. Das hat dann Auswirkungen auf die zu verwendenden Baumaterialien z.B. für den Estrich, für Trockenbau-Platten und auch für Abdichtungen. Wichtig ist dabei, dass bei Nassräumen die Belastung mit flüssigem Wasser, Spritzwasser, Druckwasser usw. im Mittelpunkt steht und bei den Feuchträumen eher die dampfförmige Luftfeuchte, die Wasserdampfdiffusion und die gesamte Problematik kondensierender Feuchte mit allen schädlichen Auswirkungen.
Für Trockenbau-Lösungen gibt das Merkblatt „Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Auskunft. Darin werden die relevanten Bereiche mit Spritzwasser-Belastung in Badezimmern genau definiert, so dass die Bauteile entsprechend fachgerecht aufgebaut, beschichtet, abgedichtet und gestaltet werden können. Außerdem zeigen die Produktinformationen der renommierten Trockenbau-Anbieter viele fachlich fundierte Praxislösungen auf. Bei der Realisierung solcher Lösungen ist nahezu immer auch der Fliesenleger involviert. Seine einschlägigen Richtlinien geben die genau erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen vor. Beispielsweise ist gemäß Fliesenleger-Richtlinie die Nassraum-Abdichtung zur Wand hin auf dem Estrich mit Einlage eines geeigneten Vlieses vorzunehmen und an der Wand hochzuziehen. Die Details sind an der Baustelle je nach gewünschter späterer Gestaltung festzulegen.
Sonderfall Schwimmhalle
Die Schwimmhalle zählt gemäß der hier dargelegten Definitionen zu den Nass- und zu den Feuchträumen. Es gelten also die Bestimmungen für den Spritzwasserschutz und auch die besondere Anforderungen für den baulichen Wärme- und Feuchteschutz. Da in der Schwimmhalle in der Regel 30°C und 60% rel. Feuchte herrschen müssen alle Bauteile so ausgelegt werden, dass sie auf Dauer den erhöhten Feuchte-Belastungen standhalten. Das erfordert besondere Feuchteschutz-Maßnahmen. Die DIN 4108 gibt beispielsweise mit der sog. Schimmelpilzgrenze sehr enge Grenzen für die minimale Oberflächentemperatur an Bauteilen vor.
Um auch in den Raumecken die in der DIN geforderten 80 % rel. Luftfeuchte kondensatfrei zu überstehen muss die Oberflächen-Temperatur überall über 25,1 °C liegen. Das heißt, dass in Schwimmhallen in aller Regel eine zusätzliche Innendämmung mit absoluter Dampfsperre erforderlich ist. Dabei ist wichtig, dass alle Anschlüsse sicher ausgeführt werden. Von eigenen Maßnahme-Kombinationen mit Dämmstoff und Folie ist hier abzuraten. Vielmehr sollten hier Lösungen zum Einsatz kommen, die sicher dampfdicht sind, die eine festaufkaschierte Alu-Dampfsperre haben, die dann auch direkt beschichtet und verputzt werden können.
Ausführliche Informationen dazu gibt die Broschüre: „Schwimmhallen-Ausbau“ der Firma www.iso.de.
Diese Lösung kann natürlich auch für alle anderen Feuchträume und Badezimmer realisiert werden, wenn, wie oft im Bestand anzutreffen, der Wärmeschutz der Wände und der Decke mangelhaft ist. So werden dann Feuchteschäden vermieden und der Energiebedarf spürbar gesenkt.
Weitere Informationen zum Thema und bewährte Bauteile für Schwimmhallen gibt es im Internet unter www.iso.de.
Veröffentlicht in: der bauschaden – Heft 10 – Februar/März 2015